Aktualisierung Hygienemaßnahmen
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir freuen uns, das wir nach sechs Wochen Lockdown wieder ab 8. Februar 2021 für Sie da sein zu können. Jedoch sind die unsere Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos durch SARS Covid-19 für Sie und unser verschärft worden. Laut der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist der Einlass zu uns in den Salons nur mit einem Ergebnisprotokoll über ein negatives Testergebnis (Antigentest oder PCR Test), das nicht älter als 48h erforderlich. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Hier zählt das Testergebnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten.
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion hatten (ärztliche Bestätigung) bzw. über einen Nachweis über neutralisierende Antikörper verfügen.
- Für bereits geimpfte Personen gibt es derzeit noch keine Ausnahme, da nicht ausreichend Studienergebnisse vorliegen. Daher brauchen auch bereits geimpfte Personen ein negatives Testergebnis.
Wir freuen uns in Linz direkt bei uns in den Promenanden Galerien sowie in Traun im Volksheim ein Teststraße zur verfügung zu haben. Dies bietet neben den Schutzmaßnahmen auch einen gewissen Komfort.
Alle Testmöglichkeiten finden Sie hier zusammengefasst.